Standesamtliche Trauung

Begriffsdefinition

Die standesamtliche Trauung ist die rechtsgültige Eheschließung vor einer staatlichen Behörde. Sie wird von einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten durchgeführt. Erst durch diese Zeremonie entsteht die gesetzlich anerkannte Ehe.

Hintergrund und Einordnung

Die standesamtliche Trauung ist Voraussetzung für die rechtliche Anerkennung der Ehe. Ort und Ablauf richten sich nach gesetzlichen Vorgaben. In vielen Fällen bildet sie den offiziellen Beginn des Hochzeitstages.